21:20 Uhr
Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben - VG Wort Leitfaden nicht nur für Wissenschaft
Leitfaden VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) für Autorinnen und Autoren nicht nur im Bereich Wissenschaft und Internet METIS
Im Laufe der Zeit ist die Seite immer umfangreicher geworden, unter anderem durch die Auswirkung eines Urteils vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 18.01.2017, C-37/16 (SAWP) oder auch die steuerrechtliche Behandlung von Einnahmen von Ausschüttungen der VG Wort. Entsprechend umfangreich ist die Seite https://unkelbach.link/vgwort/ geworden und auch hier im Blog sind immer wieder einzelne Aspekte (besonders im Bereich der Onlinetexte / Blogartikel im Bereich METIS) relevant geworden.
Da mich per Social Media immer wieder Fragen rund um die VG Wort erreicht haben und ich mich in 2023 dazu entschieden habe, nicht nur Wahrnehmungsberechtigter, sondern auch Mitglied bei der VG Wort zu werden, habe ich mich dazu entschlossen, ergänzend zur oberen Seite eine kleine Serie an Blogartikeln rund um die VG Wort und Wissenschaft zu schreiben.
Solche Artikel haben den Vorteil, ein einzelnes Thema aufzugreifen und nur dieses ausführlich zu behandeln.
Im Ergebnis sind dabei folgende Themen behandelt worden.
Grundlagen und Begriffe rund um die VG Wort
Neben den Unterschieden zwischen den einzelnen Berufsgruppen oder auch zwischen Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder sind hier auch die einzelnen Gremien (Vorstand, Verwaltungsrat, Mitgliederversammlung, Versammlung der Wahrnehmungsbeauftragte) besprochen. Hier bietet "Wissenschaft und VG Wort Teil 1 - Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien" einen guten Überblick.Wahrnehmungsvertrag
Der erste Kontakt zur VG Wort erfolgt sowohl für Autor*innen als auch Verlage über den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages. Auf Basis dieses kostenlosen Vertrages kann an den Ausschüttungen aus den einzelnen Bereichen der VG Wort teilgenommen werden. Die einzelnen Schritte zum Abschluss sind im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 4 - Wahrnehmungsvertrag als Verlag oder Urheber*in Autor*in abschließen" beschrieben.Publikationen melden
Nach Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages können Meldungen über das Meldeportal TOM (Texte Online Melden) der VG Wort erfolgen.Als Publikationen können Texte zum Beispiel in Form von gedruckten Werken (Bücher, Zeitschriften, ...) aber auch Onlinetexte oder E-Books gemeldet werden. Für den Bereich Wissenschaft habe ich dieses als Schritt-für-Schritt-Anleitung im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 3 - Publikationen (Druckfassung Buch Zeitschrift, METIS und E-Book) melden" beschrieben.
METIS - reguläre Ausschüttung per Zählpixel / Sonderausschüttung bspw. für e-Books
Für den Bereich Texte im Internet (METIS) kann zwischen der regulären Ausschüttung per eingebundenen Zählpixel (siehe "Neuer METIS-Berich für Texte Online Melden (TOM) der VG Wort") und der Sonderausschüttung ohne Zählpixel (bspw. für E-Books siehe "VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks)") unterschieden werden.Bei Nutzung von Wordpress kann auch hier das von der VG Wort zur Verfügung gestellte Plugin für die Einbindung der Zählpixel sowie der Meldung interessant sein. Im Artikel "Wordpress Plugin zur Einbindung von METIS Zählmarken von der VG Wort" ist das vorgestellt.
VG Wort Mitglied werden
Nachdem nun Publikationen als Wahrnehmungsberechtigte gemeldet worden sind kann vielleicht auch die aktive Teilnahme als Mitglied einer Berufsgruppe ein spannendes Thema sein. Daher beschreibe ich den Antrag auf Mitgliedschaft in der Berufsgruppe 3 (Autor*innen und Übersetzer*innen wissenschaftlicher und Fachliteratur) sowie den Ablauf einer ordentlichen Mitgliederversammlung am Beispiel der Versammlung im Juni 2023 im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 2 - Mitgliedschaft bei der VG Wort und meine erste Mitgliederversammlung Berufsgruppe 3".Weitere Bereiche für eine Ausschüttung
Ich bin, als Blogger und Buchautor im Bereich wissenschaftliche Publikationen (Fach- und Sachbücher, kartografische Werke, Loseblattwerke sowie Fachbeiträge und -artikel in Fach- und Sachbüchern oder Fachzeitschriften) auf das Melden von Büchern, Fachbeiträge und Onlinetexte sowie Onlinetexte (zum Beispiel hier im Blog) oder E-Books eingegangen.Als Bereiche sind in der oberen Serie die Auszahlungen für
- METIS (Texte im Internet)
- Wissenschaftliche Publikationen
- Fach- und Sachbücher
- Wissenschaftliche Zeitschriften, Fachzeitschriften, Special-Interest-Zeitschriften
Weitere Bereiche der VG Wort sind
- Belletristik und Kinderbücher
- Fernsehen
- Hörfunk
- Publikumszeitungen und -zeitschriften (Presse)
- Sachliteratur
- Schul-, Kirchen- und Blindenbücher
- Sprachtonträger
- Vervielfältigen in Schulen
- Vorträge und Lesungen
Im Ausschüttungsbrief war dies als "Schulbuch (SB inkl. Fotokop. a. Sch.)" aufgeführt.
Hier musste ich selbst keine Meldung machen, sondern wurde direkt berücksichtigt.
Spontan habe ich hier ein Beispiel aus 2017 gefunden:
Hier ist ebenfalls ein großer Vorteil der VG Wort, dass diese sich auch um Vergütungen kümmert, die nicht selbst gemeldet worden sind. Spontan habe ich hier als Beispiel eine Zusammenfassung von Emil und die Detektive auf kaestnerfuerkinder.net gefunden, was mit die erste Ausschüttung für die Nutzung in Sammlungen für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch gem. § 46 UrhG durch die VG Wort in einer Ausschüttung berücksichtigt worden ist.
In der Regel erhalte ich jedoch Ausschüttungen aus dem Bereich METIS und Wissenschaft.
Neu für mich sind aber auch die Ausschüttungen für METIS und erstmalig der Bereich
Nicht verteilbare Einnahmen
Hier kann nach Name und Vorname in Publikationen gesucht werden, die ggf. nicht eindeutig Urheber*innen zugeordnet werden konnte.Im Meldeportal (auch ohne Anmeldung) auf tom.vgwort.de kann hier einzeln sowohl für Autor*innen als auch Verlage eine Suche gestartet werden.
Ist hier eine Fundquelle vorhanden kann die Schaltfläche "Ausschüttung beanspruchen" genommen werden.
In meinen Fall hat die Suche über "Auflistung nicht verteilbarer Einnahmen an Urheber" die Internetseite kaestnerfuerkinder.net/emil.php ergeben. Diese Seite hat noch keine Zählpixel eingebunden ist aber auch unsere Seite. Die Zählpixel habe ich nun auch eingebunden gehe aber davon aus, dass hier eher eine Ausschüttung in einer gedruckten Publikation (bspw. Schulbuch) der Hintergrund ist und bin sehr neugierig auf die Ausschüttung.
Für METIS hätte es ja bestimmte Zugriffszahlen haben müssen und für eine Sonderausschüttung kann ich mir nicht vorstellen, dass hier nur der eine Text gemeint war. Ich lasse mich aber überraschen.
Die Meldung von Hörfunk und Fernsehen (mit den einzelnen Sendeminuten) dürfte für Journalisten noch einmal ein besonderes Thema sein, wo ich aber noch keinen Artikel geschrieben habe oder auf andere Artikel verweisen kann.
Dafür kann ich aber in anderen Bereichen zum Beispiel auf die Ausführungen von Petra Schier verweisen.
VG Wort Leitfaden von Petra Schier
Petra Schier hat in ihren Beitrag "Die VG Wort: Ein Leitfaden für Autorinnen und Autoren und Schreibende aller Art" noch folgende für Autor*innen interessante Themen beschrieben:- "Die Bibliothekstantieme der VG Wort: Titelmeldung"
- "Die Sonderverteilung Bibliothekstantieme der VG Wort"
- "VG Wort Ausschüttung Sprachtonträger / Audio-Downloads"
- "Das Autorenversorgungswerk der VG Wort: Einmaliger Zuschuss zur privaten Altersvorsorge für freiberufliche, hauptberufliche Autorinnen und Autoren"
Metis Zählpixel einbinden
Der Bezug von Zählpixeln ist über den Bereich METIS im Meldeportal TOM möglich und im Artikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))" ebenfalls beschrieben.Für die Nutzung innerhalb eines CMS gibt es aber auch Plugins die die Meldung bei der VG Wort erfolgen. Derzeit wird hier von der VG Wort ein Plugin für Wordpress angeboten. Es ist aber auch eine Entwicklung bzw. Nutzung dieser Schnittstelle zum Beispiel über Typo3 geplant. Diese Meldung per Plugin bzw. API ist im Artikel "Wordpress Plugin zur Einbindung von METIS Zählmarken von der VG Wort" beschrieben.
Für ein eigenes CMS oder manuelles Einbinden von Zählpixeln können die heruntergeladenen Zählpixel aus der Oberfläche TOM im Bereich METIS eingebunden werden. Diese können auch als CSV heruntergeladen werden. Im Artikel "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln" hatte ich beschrieben, wie diese für mein CMS angepasst werden können.
Technisch betrachtet ist die Einbindung der Zählpixel dann über ein "unsichtbares" Bildern per IMG-Tag oder über JavaScript bspw. bei der Einbindung von PDF Dokumenten möglich.
Es besteht sowohl die Möglichkeit Dokumente im Format PDF oder ePUB als auch Onlinetexte mit einem Zählpixel zu versehen.
Einbau für Dokumente mit Hilfe von JavaScript
Die Einbindung der Zählmarken für Dokumente (erlaubte Formate: PDF, ePub, ...) hat sich ab den 1. Oktober 2020 geändert. Gültig ist ab Oktober 2020 nur noch die Zählung von Dokumenten mit Hilfe von JavaScript.Hierzu muss die gleihce Zählmarke (öffentliche ID) wie bisher verwendet werden, jedoch ist der HTML Code entsprechend anzupassen.
Dazu muss, als Beispielcod, ein Script zur Einbindung der Zählmarke eingebunden werden. Der Abschnitt script ist auch innerhalb eines HTML Dokumentes möglich. Eine ausführliche Anleitung ist unter https://tom.vgwort.de/portal/showHelp zu finden!Folgendes Skript kann innerhalb der Seite oder im Head Bereich des HTML Dokumentes angegeben werden:
<script>Dabei ist statt PUBLICID der Öffentlicher Identifikationscode anzugeben. Durch folgende Anweisung wird das Element zur Anzeige des Pixel beim Klick auf den Link über die Funktion div_vgwpixel geladen und das Dokument zum Download angeboten:
function vgwPixelCall()
{
document.getElementById("div_vgwpixel").innerHTML="<img src='https://vg08.met.vgwort.de/na/PUBLICID'
width='1'height='1'alt=''>";
}
</script>
<a href="https://www.example.de/beispiel.pdf" target="_target"Sollen mehrere Dokuemte verlinkt werden muss das Coding soangepasst werden, dass vgwPixelCall_1 , vgwPixelCall_2 und als Element div_vhwpixel1, vgwpixel2 etc. eingetragen werden muss.
onclick="vgwPixelCall();" >LINK-Name</a>
<div id="div_vgwpixel"></div>
Einbau für direkt auf einer Seite lesbare Texte
Für das Zählpixel einer HTML Seite (oder Blogartikel) kann wie gewohnt der IMG Tag verwandt werden, wie beim heruntergeladenen Zählpixel auch vorgeschlagen wird. Bis 2018 musste für HTTPS (SSL) Seiten eine spezielle URL (Subdomain der VG Wort genommen werden. Heute ist hier nur noch das Protokoll entscheiden. Die bis Mitte 2018 geltende Variante für den Einbau in SSL Seiten – https://ssl-vg03.met.vgwort.de – kann auch nach der Umstellung weiter verwendet werden. Bei heruntergeladenen Zählpixel wird jedoch eine neue Domain vorgeschlagen und auch empfohlen für neue Seiten (ohne alte Pixel) diese zu verwenden. Beide Varianten können parallel betrieben werden, so dass es möglich ist, die bisherigen Zählmarken ohne Veränderung zu belassen und neue Zählmarken in der vereinfachten Variante zu verwenden. Auch neue Zählpixel können meiner Erfahrung nach über diese Domain weiterhin eingebunden werden.
Grundsätzlich ist der Aufbau der Zählpixel für Texte die direkt auf der Seite zu lesen sind, wie folgt:
<img loading="eager" src="https://vg08.met.vgwort.de/na/PUBLICID" width="1" height="1" alt="">Wobei auch hier PUBLICID der öffentliche Identifikationscode ist. Der Servername https://vg08.met.vgwort.de/na/ wobei vg08 auch durch einen anderen Servernamen ersetzt werden kann. Aktuell sind die Servernamen vg00 bis vg09 in Gebrauch. Davon werden vg01, vg02, vg04 bis vg09 zufällig an die ausgelieferten Zählmarken vergeben.
Das loading="eager" habe ich ergänzt, damit die LAZY Loading Problematik (Bilder werden erst geladen, wenn die Seite bis zur Stelle des Bildes angezeigt wird) umgangen wird.
Wer die Zählmarken als Ganzes in einen Quellcode einfügt, muss daran auch nichts verändern. Wer über ein Plug-in die Zählmarke ohne den Code fest hinterlegen muss, derkann einfach eine beliebige der gültigen Domänen (vg01 –vg09) fest hinterlegen. Die Servernamen vg00 und vg03 dürfen für neue Installationen nicht mehr verwendet werden.
Die bisMitte 2018 geltende Variante für den Einbau in SSL Seiten – https://ssl-vg03.met.vgwort.de kann auch nach der Umstellung weiter verwendet werden. Hier lautete der Code zum Einbinden wie folgt:
<img loading="eager" src="https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/PUBLICID" width="1" height="1" alt="" />
Dennoch werde ich wohl zum Jahresende ebenfalls die automatische Einbindung der Zählmarken perspektivisch auf vg07 oder vg08 umstellen.
Seitens der VG Wort gibt es die Empfehlung es wäre besser ssl- wegzunehmen (vg03 kann bleiben), da diese - etwas altertümliche - ssl Variante von Google und manchen Browsern inzwischen falsch interpretiert werden kann. auch wenn für die SSL Zählung die alte Variante weiter verwendet werden kann.
Zehnjährige Brieffreundschaft mit der VG Wort ;-)
Als kleiner Ausflug in die Vergangenheit habe ich auch noch meinen ersten Ausschüttungsbrief (Oktober 2013) gefunden. Das ist beinahe 10 Jahre her :-).
Gerade im Bereich METIS hat sich da schon einiges an den Quoten geändert :-)
Als Autor und Blogger mag ich auch noch auf weitere Aspekte rund um das Autorenleben hinweisen. Aber hierzu werde ich keine neue Serie an Artikeln ergänzen.
Autorenleben
Für angehende Autor*innen und auch für Erfahrene kann ich noch weitere Quellen empfehlen.Marketing
Das Thema Marketing rund um das eigene Buch ist im Artikel bzw. in der Buchempfehlung "Buchempfehlung: »Buchmarketing: Leitfaden für Verlagsautor*innen und Selfpublisher« von Annie Waye" behandelt worden.Vertragsgestaltung mit Verlag und Autorenleben
Neben der Begeisterung am Schreiben sind für mich auch Fragen rund um die Ausgestaltung eines Vertrages relevant. Das Aktionsbündnis FAIRlag bietet einige sinnvolle Prüfbausteine, um einen Verlagsvertrag zu prüfen "Vertrag bewerten - Aktionsbündis Faire Verlage". Das "Montségur Autorenforum" bietet im öffentlichen Bereich ebenfalls gute Einblicke in die Welt der Verlage und auch Blogs wie "Blog - Annie Waye" sind immer wieder eine gute Anlaufstelle.Zumindest für mich sind dies wesentliche Seiten von denen ich einiges lernen konnte.
Datenschutz
Das Thema Datenschutz ist auch im Bereich VG Wort relevant. Einige Datenschutzthemen und Quellen sind im Artikel "EU DSGVO - Info- bzw. Link-Sammlung mit Schwerpunkt auf die Umsetzung bei Blogs oder der eigenen Website (hier: Autorenwebsite, Blogger, KMU)".An dieser Stelle für METIS auch der Hinweis, dass in den Informationen zur Datenverarbeitung (Datenschutzerklärung) ein Abschnitt ergänzt werden sollte.
Hier ist ein Textbaustein im Abschnitt 2.1.4 Datenschutzerklärung der Integrationsbeschreibung für Verlage (METIS) unter https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Verlagsmeldung.pdf festgehalten.
Cookies und Meldungen zu Zugriffszahlen
Wir setzen "Session-Cookies" der VG Wort, München, zur Messung von Zugriffen auf Texten ein, um die Kopierwahrscheinlichkeit zu erfassen. Session-Cookies sind kleine Informationseinheiten, die ein Anbieter im Arbeitsspeicher des Computers des Besuchers speichert. In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt, eine sogenannte Session-ID.
Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Session-Cookies können keine anderen Daten speichern. Diese Messungen werden von der Kantar GmbH nach dem
Skalierbaren Zentralen Messverfahren (SZM) durchgeführt. Sie helfen dabei, die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte zur Vergütung von gesetzlichen Ansprüchen von Autoren und Verlagen zu ermitteln. Wir erfassen keine personenbezogenen Daten über CookiesWir ermöglichen damit, dass unsere Autoren an den Ausschüttungen der VG Wort partizipieren, die die gesetzliche Vergütung für die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke gem. § 53 UrhG sicherstellen.
- Viele unserer Seiten sind mit JavaScript-Aufrufen versehen, über die wir die Zugriffe an die
Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) melden. [BITTE ÜBERPRÜFEN, ob dies bei Ihrem Verlag
der Fall ist!]- Dies ist der Fall, wenn Dokumente bspw. per PDF technisch eingebunden werden (siehe "Technische Anforderung an das Zählpixel")
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Datenschutzerklärung zur Nutzung des Skalierbaren Zentralen Messverfahrens
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Unsere Website und unser mobiles Webangebot nutzen das „Skalierbare Zentrale Messverfahren“ (SZM) der Kantar GmbH für die Ermittlung statistischer Kennwerte zur Ermittlung der Kopierwahrscheinlichkeit von Texten.
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Das Verfahren wurde unter der Beachtung des Datenschutzes entwickelt. Einziges Ziel des Verfahrens ist es, die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte zu ermitteln.
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Der Mustertext kann natürlich auch angepasst werden, für mich war die Formulierung im Singular statt Plural sinnvoll. Hin und wieder sollte auch ein Blick in die Integrationsbeschreibung gedacht, für Verlage geworfen werden. So wurde im Oktober 2022 die Firmierung des Dienstleisters Kantar Germany GmbH in Kanter GmbH geändert.
Großes Lob an dieser Stelle an der VG Wort zur Pflege des Abschnitts Änderungsnachweis im Dokument :-).
Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):
Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.
Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.
ein Angebot von Espresso Tutorials
unkelbach.link/et.books/
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unkelbach.link/et.migrationscockpit/
Diesen Artikel zitieren:
Unkelbach, Andreas: »Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben - VG Wort Leitfaden nicht nur für Wissenschaft« in Andreas Unkelbach Blog (ISSN: 2701-6242) vom 8.7.2023, Online-Publikation: https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=1335 (Abgerufen am 12.12.2024)
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