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ISSN 2701-6242

Artikel über Controlling und Berichtswesen mit SAP, insbesondere im Bereich des Hochschulcontrolling, aber auch zu anderen oft it-nahen Themen.


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Dienstag, 4. Juli 2023
18:23 Uhr

Wissenschaft und VG Wort Teil 3 - Publikationen (Druckfassung Buch Zeitschrift, METIS und E-Book) melden

In meiner Blogartikelserie "VG Wort und Wissenschaft" bin ich bisher auf die Themen "Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien" und "Antrag auf Mitgliedschaft Berufsgruppe 3, erste Mitgliederversammlung und Rückblick auf ordentliche Mitgliederversammlung Juni 2023" aus der Sicht als Blogger und Autor eingegangen.

Dieser Artikel soll nun auf die Meldung von Werken im Bereich Wissenschaft, eBook und METIS bei der VG Wort eingehen. Alle weiteren Themen (u.a. auch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages) sind im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" zusammengefasst worden. Hier werde ich auch künftige Artikel mit erwähnen.

Im Austausch mit anderen ist dann dieser Artikel entstanden der sich um die unterschiedlichen Möglichkeiten der Meldung von Werken im Bereich Wissenschaft kümmert und auch ein wenig über die Ausschüttung von Druckexemplare an wissenschaftlichen Bibliotheken hinaus näher eingeht.

Die Meldungen an der VG Wort für die Hauptausschüttung im Bereich Wissenschaft basiert auf die §§ 48 und 50 de Verteilungsplans und ist abhängig von der Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken, Umfang der Publikation und vom Erscheinungsjahr.

Vergütet werden dabei Beiträge (in Zeitschriften und Büchern), Veröffentlichung von Büchern, Broschüren und ggf. noch ein Zuschlag pro Artikel für den Bereich Lesezirkel.

In diesem Artikel gehe ich auf die einzelnen Punkte relevant für den Bereich Wissenschaft sowie Randgebiete für wissenschaftliche Publikationen ein.

Ich vermute, dass damit ein Großteil der Publikationen im wissenschaftlichen Umfeld erfasst worden sind und freue mich sehr über Rückmeldungen zu dieser Artikelserie.



Voraussetzung für die Ausschüttung im Bereich Wissenschaft

Erforderlich für eine Auszahlung ist neben dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages auch eine Meldung bei der VG Wort, die für gedruckte Publikation über die Oberfläche TOM (Texte Online Melden) der VG Wort erfolgen kann (alternativ auch per Papierformular) oder für im Internet veröffentliche Texte im Bereich METIS.

Für die Ausschüttung ist eine angemessene Verbreitung in wissenschaftliche Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland.

Voraussetzung regulärer Ausschüttung

Bei wissenschaftlichen, sowie Fach- und Sachbüchern, die sich an Erwachsene wenden, ist dies bei Werken gegeben, die im Karlsruher virtuellen Katalog (KVK) in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen sind (§ 48 Absatz 1 Verteilungsplan VG Wort). Dabei sind die Standorte der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) nicht zu berücksichtigen.

Beiträge in gedruckten wissenschaftlichen und Fachzeitschriften sowie in gedruckten wissenschaftlichen und Fach- und Sachbüchern werden Zeitschriften berücksichtigt, die mit mindestens zwei Standorten (mit Möglichkeit der Fernleihe) in der Zeitschriftendatenbank hinterlegt sind (§ 50 Verteilungsplan). Bei Beiträgen in Fach- und Sachbüchern gilt das gleiche wie bei Veröffentlichungen in Büchern wie in oberen Abschnitt (sprich § 48 Absatz 1 Verteilungsplan).

Bei Beiträgen werden Normseiten (je 1.500 Zeichen) vergütet und es muss ein Mindestumfang von zusammenhängendem Text von zwei Normseiten (3.00 Zeichen im Druck) gemeldet werden.

Voraussetzungen 50 % der Ausschüttung

Sollte keine hinreichende Verteilung in wissenschaftlichen Bibliotheken vorhanden sein, kann alternativ 50 % der Ausschüttung bezogen werden.

Bei wissenschaftlichen sowie Fach- und Sachbüchern sind hier entweder 3 Standorte im KVK erforderlich oder ein Nachweis von mindestens 100 verkauften Werkexemplaren, deren Mindestverkaufspreis bei 10 Euro liegt (siehe § 48 Absatz 2 Verteilungsplan).

Bei Beiträgen in gedruckten und wissenschaftlichen Fachzeitschriften ist ein Nachweis von einer Auflage von mindestens 500 Exemplaren erforderlich (siehe § 50 Absatz 2 Verteilungsplan). Eine Ausnahme sind hier Beiträge in kostenlos verteilten wissenschaftlichen und Fachzeitschriften. Bei denen sind die gleichen Vorbausetzungen wie die reguläre Ausschüttung gemessen (siehe § 50 Absatz 3 Verteilungsplan).

Definition Sachbuch/Fachbuch im Bereich Wissenschaft

Inhaltlich relevant für die Ausschüttung der VG Wort im Bereich Wissenschaft sind alle Fachtexte, die sich an Erwachsene melden. Ein Sonderfall sind hier Broschüren von Unternehmen (oder auch andere Einrichtungen) die möglicherweise kostenfrei verteilt werden. Hier ist dann ein Einstehen in wissenschaftlichen Bibliotheken oder eben ein Verkaufsnachweis von 100 Exemplaren bei einen Mindestverkaufspreis von 10 Euro erforderlich. Bildbände, die überwiegend aus Bildern bestehen und hier nur Kurztexte oder Beschreibungen enthalten sind bei der VG Bildkunst zu melden. Davon abzugrenzen sind jedoch Selbstillustrationen zu denen mehr Text vorhanden ist.  Dies können durchaus als Fachbeitrag gemeldet werden.

Wichtig ist auch, dass Texte zusammenhängend geschrieben sein müsssen, so dass Comics nicht berücksichtigt werden.

Voraussetzungen von Texten im Internet

Bei der Veröffentlichung von Texten im Internet wird ebenfalls zwischen einer regulären Ausschüttung nach § 53 Verteilungsplan und der Sonderausschüttung nach § 55 Verteilungsplan unterschieden.

In beiden Fällen ist bei Texten ein Mindestumfang von 1.800 Zeichen (Ausnahme Lyrik) erforderlich.

Die reguläre Ausschüttung bedarf eines Mindestzugriffes, der über Zählmarken festgestellt wird. Dabei sind derzeit 1.500 Zugriffe erforderlich für Texte bis zu 10.000 Zeichen. Bei umfangreicheren Texte gilt die Hälfte des Mindestzugriffes. Ebenso wird bei den Texten bei unterschieden ob diese frei zugängig sind oder hinter eine Paywall liegen.

Für die Sonderausschüttung kann je fremde Seite ohne Zählpixel die Anzahl der dort veröffentlichten Texte gemeldet werden. Dafür liegt hier aber auch der Ausschüttungsbetrag unterhalb der regulären Ausschüttung.

 

Voraussetzung zur Meldung von E-Book

Durch die Verbreitung von Büchern als E-Book ergänzend zu einer Printausgabe können auch diese im Rahmen der METIS Sonderausschüttung gemeldet werden.

Dabei sind folgende Anforderungen zu erfüllen;
  1. das E-Book darf nicht durch technische Maßnahmen gegen das Kopieren gesichert sind (kein hartes DRM, Kopierschutz).
  2. es kann sowohl als frei zugängiges Werk, als auch kostenpflichtig und/oder kennwortgeschützt zugänglich sein.
  3. Das Format muss "frei lesbar" sein, also in Form von HTML bzw. XHTML, ePUB oder PDF vorliegen.
  4. Der Mindestumfang des Textes entspricht 1.800 Anschläge (mit Leerzeichen).
Es können alle deutsche Internetseiten (laut Impressum) gemeldet werden, auf denen das E-Book heruntergeladen bzw. gekauft werden kann. Die Meldung muss dabei jährlich erfolgen und es wird die Anzahl der auf dieser Seite verfügbaren E-Books gemeldet.

Neben der Verlagsseite können dies auch alle Onlinebuchhandlungen ("Onlinesortimenter") sein.

 

Meldung im Bereich Wissenschaft

Auch wenn die Möglichkeit vorhanden ist per Formular (Einzelmeldung Wissenschaft). Die Meldeformulare sind im Abschnitt Wissenschaft auf der Seite Papierformulare / Merkblätter zu finden.

Das Formular, welches dann per Post an die VG Wort gesandt werden kann sieht dann wie folgt aus.

VG Wort Formular Einzelmeldung Wissenschaft

Dieses Formular ermöglicht die Einzelmeldung VG Wort unter Angabe aller Werkdaten von gedruckten Werken als Buch, Buch-Beitrag, Zeitschriften-Beitrag oder Lieferung inklusiver Folgeauflagen sofernt diese wesentlich neu bearbeitet wurde (mind. 10 % neuer Text).

An dieser Stelle direkt ein Hinweis zum Thema Bibliothekstantiemen.
Über das Meldeverfahren Wissenschaft gemeldete Werke nehmen an der Ausschüttung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken teil, sofern Ausleihen in öffentlichen Bibliotheken vorliegen. Daher ist nur eine Meldung im Bereich Wissenschaft erforderlich.



Aus verschiedenen Gründen ist aber die Meldung per TOM wesentlich einfacher.

 

Art des Werkes

Diese kann im Abschnitt Wissenschaft (1) über den Punkt Meldung erstellen (2) anhand der Art des Werks (3) in folgender Abbildung erfolgen.

VG Wort TOM Meldung erstellen Wissenschaft

Hier sind die einzelnen Werktypen auszuwählen. Für die bessere Zuordnung hilft folgende Liste der Einordnung und Zuordnung der einzelnen Arten von Werken.

Beiträge in wissenschaftlichen oder Fachzeitschriften
  • Zeitschriftenbeitrag
Als Fach- und Sachzeitschriften sind monothematische Zeitschriftne zu verstehen, die sich an eine fachliche Zielgruppe wenden und der beruflichen Information dienen. Davon abzugrenzen sind Zeitschriften mit einem breiteren Themenspektrum sowie Publikumszeitschriften die im Bereich Presse zu melden sind. Ebenso können auch Special-Interest-Zeitschriften gemeldet werden. Diese sollten dann ebenfalls monothematisch sein und sich an eine Zielgruppe mit gemeinsamen, fachlich bestimmten und eng eingegrenzten Interessengebiet richten.

Beiträge in Wissenschaftliche Fach- oder Sachbüchern:
  • Buch-Beitrag
  • Buch
  • Broschüre
Der Unterschied zwischen Buch und Broschüre ist anhand einer UNESCO Definition abhängig von der Zahl der Druckseiten. Bis zu 48 Druckseiten einer Publikation gelten als Broschüre und ab 49 Seiten sind diese als Buch zu betrachten.

Ergänzungslieferungen zu Loseblattwerken
  • Lieferung
Diese sind besonders im juristischen Bereich (bspw. Kommentierungen zu Gesetzen oder Verordnungen) verbreitet, da hier einzelne Seiten immer wieder getaucht werden.

Urheberrechtlich geschützte Lernkartenset ab 101 Karten
  • Lernkarte
Kartographische Werke
  • Einzelblattkarte
Gemeldet wird immer die Druckfassung eines Werkes.

 

Werksuche ISBN oder ISSN

Nachdem die Art des Werkes ausgewählt worden ist kann die Printfassung des Werks anhand folgender Suchmaske gesucht werden.

Hilfreich ist hier die Suche nach ISBN oder ISSN alternativ kann aber auch nach den Titel des Werks (Buch- oder Zeitschriftenartikel) inklusive Platzhalterzeichen * gesucht werden.

VG Wort Bereich Wissenschaft Werksuche



In der Ergebnisliste werden dann alle gefundenen Werke aufgelistet ide dann per Radiobutton übernommen werden können und damit in der Maske zur Meldung eines Werkes diese Daten aus verschiedenen Bibliotheken wie (DNB, VLB oder ZDB) übertragen worden sind.

Im Suchergebnis ist dann die Schaltfläche Werk übernehmen zu verwenden. Wichtig ist dabei, dass hier immer die Druckfassung und nicht die elektronische Fassung des Werks zu übernehmen ist.

Anhand meines letzten Buches sieht zum Beispiel das Suchergebnis per ISBN wie folgt aus.

VG Wort Wissenschaft Quellen

In meinen Fall ist die Druckfassung sowohl in der DNB (Deutsche Nationalbibliothek) als auch im VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher). Durch Setzen des Radiobuttons neben der Druckfassung kann danach die Schaltfläche "Werk übernehmen" genutzt werden um die vorhandenen Daten für die Meldung zu übernehmen.

Sollte ein Werk nicht gefunden werden kann aber auch die Schaltfläche "Meldung manuell anlegen" ausgewählt werden. Dieses sollte jedoch eine Ausnahme sein. Meiner Erfahrung nach sind die Datenbanken schon sehr hilfreich.

Der Vorteil der Werksuche ist, dass viele Angaben zum Werk nicht selbst erstellt werden müssen sondern diese hier direkt übernommen werden. Danach kann direkt die Meldung erfolgen.

Positiv ist auch, dass bei Werken die als eBook vorliegen, oder aber die vom Erscheinungsjahr nicht mehr gemeldet werden können eine entsprechende Infobox zur Druckfassung vorhanden ist.

Diese besagt: "Bei diesem Werk handelt es sich um ein nicht meldefähiges eBook oder ein Werk mit verfristetem Erscheinungsjahr. Im Fall einer Zeitschrift prüfen Sie bitte über die Zeitschriftendatenbank (https://zdb-katalog.de), ob Ihre Angaben zu Titel und ISSN noch aktuell sind oder legen Sie die Meldung manuell an (ISSN dann nicht anwählen, sondern im Kommentarfeld der Meldemaske eintragen)."

 

Meldung erstellen

Nachdem die Werksuche, hoffentlich, erfolgreich war kann eine Fundstelle (möglichst mit vielen Angaben) einer Druckfassung ausgewählt werden und per Schaltfläche "Werk übernehmen" diese Daten für die Meldung übernommen werden.

Alternativ kann auch die Schaltfläche "Meldung manuell anlegen" genommen werden.

In der eigentlichen Meldemaske werden dann, die hoffentlich vollständigen Angaben zum Werk aus den externen Datenbanken, übernommen.

Am Beispiel meines Buches sieht das wie folgt aus.

VG Wort Meldung Wissenschaft - Buch
Im Beispiel sind Titel des Buches, ISBN, Verlag und Verlagsort übernommen worden. Der Umfang in Druckseiten und das Erscheinungsjahr kann ich noch ändern und bei der Auflage zwischen Erstauflage und Folgeauflage auswählen und meine Art der Beteiligung festlegen. Ferner gibt es noch den Punkt Selbstverlag auf den ich gleich noch eingehe,

Pflichtangaben sind alle mit * markierte Felder.

Im Beispiel ist das Buch 2022 erschienen und ich kann es also 2023 sowie 2024 noch der VG Wort als Werk melden. Dies entspricht die drei Jahre nach Veröffentlichung. Warum dies relevant ist erwähne ich unter "Keine ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken".


 

Besonderheit Selbstverlag
Eine Besonderheit ist hier die Schaltfläche "Selbstverlag", Hier ist der Hintergrund, dass es eine Änderung des Urheberrechts gab wonach auch Verlage an der Ausschüttung zu beteiligen sind. Hierzu sind entsprechende Bedingungen zu erfüllen. Einfach gesagt ist ein Verlag involviert, wenn jemand anderes mit der Veröffentlichung des Werks beauftragt worden ist. Hier wird das Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung an einen Verlag übertragen. Es gibt aber auch Fälle, dass das Werk auch selbst vertrieben und erstellt wird in diesen Fällen ist der Punkt Selbstverlag zu wählen.


Im Abschnitt Auflage ist die Art der Auflage bspw. bei Büchern, anzugeben. Dies ist besonders wichtig wenn es sich nicht um eine Erstauflage sondern eine Folgeauflage handelt. Bei Folgeauflagen ist es erforderlich mindestens 10 % neuen Inhalt zur vorherigen Auflage ("wesentliche Veränderung durch neuen Text").

Im Anschluss wird noch die Art der Beteiligung ausgewählt. Als Art der Beteiligung kommen folgende Punkte in Frage:
  • Allein Autor/in
  • Mit-Autor/in
  • Übersetzer/in
  • Mit-Übersetzer/in
  • Herausgeber/in
  • Mit-Herausgeber/in
In meinen Fall wäre dies für das letzte Buch "Mit-Autor/in" und ich kann nun die Anzahl der Urheber angeben. Für weitere Autor*innen kann ich dann Vorname und Nachname der beteiligten Urheber/innen mit Vorname und Nachname angeben.Diese Daten sind freiwillig

Zusätzliche Informationen zum Titel können noch im Kommentar angegeben werden, sofern dies das Finden des Werks bspw. konkretisiert oder erleichtert. Allgemeine Rückfragen sind besser durch direkten Kontakt zur VG Wort sinnvoll und werden dort auch beantwortet.

Über die Schaltfläche "Meldung absenden" wird dann die Meldung abgesandt.

Im Ergebnis wird die Meldung dann als PDF angeboten und es gibt auch einen entsprechenden Hinweis zur Verlagsbeteiligung.

Sollte keine Rechteinräumung (Nutzungsrechte an den Werk übertragen) sein kann durch den Link "Erklärung öffnen" im Abschnitt Hinweis zur Verlagsbeteiligung diese widerrufen werden. Dieses Formular ist dann auszufüllen, wenn die Veröffentlichung nicht durch einen Verlag erfolgt ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Veröffentlichung durch eine Behörde oder Ministerium erfolgt ist und hier zwar die Rechte an Vervielfältigung und Verbreitung übertragen worden sind ohne dass diese Einrichtung ein Verlag wäre.

Dieser Sonderfall wäre dann der Punkt an der die Erklärung "keine Rechte" zur Verlagsbeteiligung erfolgen.

Im Regelfall ist dieses Formular nicht auszfüllen.

An dieser Stelle können keine Korrekturen mehr vorgenommen werden. Hier sollte bei Fehlern eine Nachricht an die VG Wort gesandt werden mit den Hinweis, dass die Meldung abgelehnt werden sollte.

 

Werktangaben bei unterschiedlichen Werkformen

Auch hier ist nicht der Titel des Beitrages sondern Titel des Werkes zu melden.
Hier ist es wichtig statt einer Online-Publikation (diese wäre dann bei METIS zu melden) ebenfalls die Druckfassung zu melden.

An Werkangaben sind je nach Art des Werkes folgende Punkte anzugeben.
Grundsätzlich sind nicht nur Texte in deutscher Sprache oder bei einen deutschen Verlag meldefähig sondern alle Texte, die im Ausland oder einer anderen Sprache erschienen sind. Wichtig ist immer die Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken. Hier wird auch jede Meldung nach der Verbreitung überprüft. Hierzu werde ich im folgenden Abschnitt noch etwas zu schreiben.

Betrachten wir uns nun aber die Werkangaben je Art des Werkes. Positiv ist gerade bei Zeitschriftenbeiträgen, dass die Werkdaten auch als Vorlage gespeichert werden können.

Meldefähig sind Werke bis zu drei Jahren nach Veröffentlichung (wobei das Veröffentlichungsjahr mitgezählt wird).

Neben der Art der Beteiligung sind für die einzelnen Arten von Werken folgende Angaben zu machen:

Buchbeitrag oder Zeitschriftenbeitrag
  • Angabe des Beitragstitel
  • ISBN oder ISSN
    (sofern vorhanden)
  • Angabe des Werktitels
    (Buch oder Zeitschrift)
  • Verlag und Verlagsaort
  • Erscheinungsort
  • Beitragsumfang in Normseiten
    (Eine Normseite entspricht 1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen)
  • Art der Beteiligung
    (Autor oder Übersetzer)
  • Anzahl Beteiligte am Beitrag
    (hier ist der Textbeitrag und nicht die gesamte Publikation gemeint)
Buch/Broschüre
  • Titel des Werks
  • ISBN
    (so vorhanden)
  • Verlag und Verlagsort
  • Erscheinungsjahr
  • Umfang in Druckseiten
  • Art der Beteiligung
  • Anzahl der Beteiligte
Loseblattwerk
  • Titel des Loseblattwerks
  • ISBN oder ISSN
    (so vorhanden)
  • Verlag und Verlagsort
  • Erscheinungsjahr
    • Beim Verlag können folgende Angaben erfragt werden. Diese Daten liegen vor, da auch die Meldung so mit dem Verlag abgestimmt sind:
      • Anzahl und Nummern aller in einem Kalenderjahr erschienen Lieferungen
      • Gesamtdruckzahl aller Lieferungen eines Jahres
      • Anzahl aller in einem Jahr an der Lieferung beteiligter Autoren
        (Dieser Wert ist im Feld Weitere Urheber abzüglich der meldenden Person selbst einzutragen)
Kartographische Werke / Einzelblattkarte
  • Titel der Karte
  • ISBN
    (so vorhanden)
  • Verlag und Verlagsort
  • Erscheinungsjahr
  • Umfang
    (hier ist 1 einzutragen)
  • Beteiligtenfunktion
    (Autor)
  • Anzahl der Beteiligten
Damit ist die Meldung nach Bestätigung abgeschlossen.

In den fogenden Abschnitt mag ich noch auf eine Besonderheit eingehen.

 

Keine ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken

Im Abschnitt "Voraussetzungen 50 % der Ausschüttung" bin ich schon einmal kurz auf die Möglichkeit eingegangen, dass ein Werk möglicherweise nicht ausreichend in wissenschaftlichen Bibliotheken vorhanden ist. Dies ist zum Beispiel bei einer Buchveröffentlichung der Fall, wenn dieses in weniger als 3 Standorten vorhanden ist.

Auf der Seite des KVK - Karlsruher Virtueller Katalog ( https://kvk.bibliothek.kit.edu/ ) können die einzelnen Hochschulbibliothek Verbundsysteme für Deutschland durchsucht werden. So kann hier nach diversen Kriterien aber auch nach der ISBN eines Buches gesucht werden.

Im Ergebnis sind hier alle Fundstellen an Hochschulbibliotheken zu finden.

Für mein Buchbeispiel sieht dies wie folgt aus.

Ergebnis Buchsuche KVK

Mein Buch ist insgesamt in 5 Verbundsystemen gelistet, aber bis auf in der Deutschen Nationalbibliothek und den K10 Plus Verbundkatalog als Ersatz der Verbundkataloge GBV (Gemeinsame Bibliotheksverbund zahlreicher norddeutscher Bundesländer und SBV (Südwestdeutscher Bibliotheksverbund) sind die Bücher nur als E-Book vorhanden (siehe hervorgehobenes PDF Symbol).

Da die Pflichtexemplare in der DNB (6) nicht für die VG Wort relevant sind stellt sich die Frage, wie viele Standorte in der Fundstelle (7) bei K10Plus in oberer Abbildung vorhanden sind. Hier reicht ein Klick auf den Titel um eine detailiertere Ansicht zum Werk zu erhalten. Entscheidend ist dann der Abschnitt Besitzende Bibliotheken.

VG Wort Ergebnis KVK Besitzende Bibliotheken

Somit ist das Buch also in insgesamt zwei Bibliotheken (in einen Hochschulbibliotheksverbundsystem vorhanden).

Sollte ich dieses Buch nun per TOM bei der VG Wort melden, würde ich eine Rückmeldung erhalten, dass es nicht ausreichend in wissenschaftlichen Bibliotheken verbreitet ist.


Hier gibt es dann zwei Möglichkeiten des Umgangs nach Erhalt einer entsprechenden Meldung durch die VG Wort.

Nachmelden nach der Nachbearbeitungsfrist
Ist das eigene Buch bis zum 31.7. des dritten Folgejahres nach Erscheinen doch noch in drei Standorten verfügbar, kann dieses nachgemeldet werden.

Variante Nachmelden der Verkaufszahlen
Alternativ können auch die Verkaufszahlen, bspw. durch ein Schreiben des Verlags, nachgemeldet werden. Hier sollten sowohl die verkauften 100 Exemplare als auch der über 10 Euro liegende Verkaufspreis erscihtlich sein.

Wie dieses in der Praxis funktioniert habe ich im Abschnitt "Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken" im Artikel "VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks) und passend zum Tag der Bibliotheken Nachmeldung von Büchern (KVK-) " beschrieben.

Da es dazu Nachfragen gab, habe ich da auch den Schriftverkehr mit der VG Wort nachgetragen zum Thema KVK-.

Im Ausschüttungsbrief erfolgt dann die Bewertung zum Werk mit
KVK- "Als Betrag wurden dann 50 % der regulären Ausschüttung im Bereich Wissenschaft angesetzt. Typ: KVK- Anmerkung: Keine ausreichende Verbreitung der Printfassung des Buches in wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland – mindestens 5 Standorte erforderlich (Abzug: 50%). Siehe Verteilungsplan §51, Abs. 1 und 2"

 

Meldung von Online-Publikationen (METIS - Texte im Internet)

Für die Meldung von Texten im Internet gibt es mittlerweile zwei Möglichkeiten diese abzugeben. Sind entsprechende Zählpixel eingebunden kann die Meldung im Bereich METIS direkt in der Oberfläche TOM (Texte Online Melden) der VG Wort erfolgen.

Da dies besonders auch für Blogs relevant ist, habe ich diese Vorgehensweise ausführlich im Abschnitt "Neuer METIS-Berich für Texte Online Melden (TOM) der VG Wort" im Artikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))" mit einer Schritt für Schritt Anleitung beschrieben.

Für die Nutzung innerhalb eines CMS gibt es aber auch Plugins die die Meldung bei der VG Wort erfolgen. Derzeit wird hier von der VG Wort ein Plugin für Wordpress angeboten. Es ist aber auch eine Entwicklung bzw. Nutzung dieser Schnittstelle zum Beispiel über Typo3 geplant. Diese Meldung per Plugin bzw. API ist im Artikel "Wordpress Plugin zur Einbindung von METIS Zählmarken von der VG Wort" beschrieben.

Für ein eigenes CMS oder manuelles Einbinden von Zählpixeln können die heruntergeladenen Zählpixel aus der Oberfläche TOM im Bereich METIS eingebunden werden. Diese können auch als CSV heruntergeladen werden. Im Artikel "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln" hatte ich beschrieben, wie diese für mein CMS angepasst werden können. Eine technisch orientierte Beschreibung ist im Abschnitt "Technische Anforderungen an Zählpixel" beschrieben.




 

Meldung von E-Book - Sonderausschüttung METIS

Eine ebenfalls spannende Möglichkeit, insbesondere bei der zunehmenden Verbreitung von E-Books ist die Möglichkeit solche auch bei der Sonderausschüttung METIS zu melden.

Bei der Ausschüttung zwischen  der regulären Ausschüttung METIS nach Texten mit Zählpixel und der Sonderausschüttung ist, dass hier a) keine Zählpixel eingebunden sind und b) die Ausschüttung nach Anzahl der Texte vergütet wird.

Interessant an der Sonderausschüttung ist, dass hier aber auch Onlinesortimente gemeldet werden können die ein Buch als E-Book mit den im Abschnitt "Voraussetzung zur Meldung von E-Book" beschriebenen Bedingungen abieten.

Auch hier habe ich zur Meldung von E-Books eine Schritt für Schritt Anleitung im Abschnitt "E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden" beschrieben und als praktische Arbeitshilfe eine "Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM)" erstellt.

Diese dürfte an dieser Stelle ebenfalls hilfreich sein.

Hierbei ist darauf zu achten, dass die Meldung im Gegensatz zur regulären METIS Ausschüttung nicht einmalig je Text erstellt werden muss sondern für die Sonderausschüttung METIS jedes Jahr erneut eine Meldung erfolgen muss. Frist ist dabei für das Meldejahr der 31. Januar des Folgejahres. Eine gute Wiedervorlage für Januar ist daher sehr praktisch, gerade um zu überprüfen ob in der oberen Liste auch alle eigene E-Books weiterhin gelistet sind.

Fazit - Lohnt sich das

Gerade im Bereich Wissenschaft (nicht nur bei Publikationen im Rahmen von Promotionen) bietet die VG Wort eine gute Gelegenheit hier die eigenen Publikationen zu melden und im Bereich der Texte im Internet auch ein eigenes Portfolio an weiteren Veröffentlichungen anzulegen.

Gerade bei den Publikationen in wissenschaftlichen Bibliotheken erstaunt es mich wenn hier die Ausschüttung der VG Wort nicht bekannt ist. Glücklicherweise ist ja eine Meldung bis zu drei Jahren nach Veröffentlichungsdatum möglich, so dass dieser Artikel vielleicht der ein oder anderen Person bei der Meldung für die VG Wort im Bereich Wissenschaft weiter helfen kann. Über eine Rückmeldung zum Text würde ich mich sehr freuen und hoffe, dass künftig Druckausgaben wieder mehr in Bibliotheken verteilt sein werden :-). Zumindest würde dies für meine Werke das Meldeverfahren etwas erleichtern.

Ein Blick auf die Quoten der letzten Jahre für Buchpublikationen lässt dieses dann doch recht gut beantworten (dargestellt sind die Quoten für Urheber*innen ohne Verlagsbeteiligung):
  • Veröffentlichung 2018: 1.900 Euro
  • Veröffentlichung 2019: 1.400 Euro
  • Veröffentlichung 2020: 2.000 Euro
  • Veröffentlichung 2021: 2.300 Euro
  • Veröffentlichung 2022:   700 Euro

Für den Bereich METIS kann in folgender Tabelle  ein kurzer Einblick auf die letzten Jahre geworfen werden, auch wenn der Trend vermutlich bei den Ausschüttungsquoten METIS ein wenig rückläufiger ist.

 
Vergleich METIS Onlinetexte in EUR
Anzahl Texte für-> 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015
Regulär METIS je Text 43,86 45,00 40,00 35,00 29,40 23,80 20,00
Hier sind 1.800 Zeichen erforderlich und 1.500 Zugriffe aus Deutschland pro Jahr (750 bei mehr als 10.000 Zeichen). Dafür zählt jede Zählmarke einzeln als Text. Eine Verlagsbeteilung ist möglich (zustimmungspflichtig).
Sonderausschüttung Kein Mindestzugriff von 1.500

Ausschüttung erfolgt nur an Autor*innen

Eine Verlagsbeteiligung ist nicht möglich, so dass für Verlage "eigentlich" die Zählpixel interessanter sind, da es hier eine Beteiligung geben kann.

Maximalbetrag jedoch 1.920 EUR
(
Höchstbetrag nach Kappung)
001-020 Texte 20,00 20,00 17,00 15,00 13,00 10,00 10,00
021-060 Texte 60,00 60,00 51,00 45,00 39,00 30,00 30,00
061-120 Texte 120,00 120,00 102,00 90,00 78,00 60,00 60,00
121-240 Texte 240,00 240,00 204,00 180,00 156,00 120,00 120,00
241-180 Texte 480,00 480,00 408,00 360,00 312,00 240,00 240,00
> 480 Texte 960,00 960,00 816,00 720,00 624,00 480,00 480,00

Die Quoten METIS für das Meldejahr 2022 fehlen noch, aber in der Tendenz dürfte diese Tabelle dennoch hilfreich sein.

Die reguläre Ausschüttung (mit Zählpixel) empfiehlt sich für Blogartikel auf der eigenen Seite (oder alternativ wenn eine andere Seite entsprechende Artikel eingebunden hat und an das VG Wort Verfahren teilnimmt.

Die Sonderausschüttung ist besonders spannend für E-Books :-). Daneben sind aber auch die gedruckten Ausgaben hilfreich :-).

Aus meiner Sicht ist dies durchaus attraktiv und ein Grund sich etwas ausführlicher mit der VG Wort zu beschäftigen.



 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.



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Diesen Artikel zitieren:
Unkelbach, Andreas: »Wissenschaft und VG Wort Teil 3 - Publikationen (Druckfassung Buch Zeitschrift, METIS und E-Book) melden« in Andreas Unkelbach Blog (ISSN: 2701-6242) vom 4.7.2023, Online-Publikation: https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=1331 (Abgerufen am 15.5.2024)

Diesen und weitere Texte von finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


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